Pflegeberatung: Unterstützung statt Kontrolle
Viele Angehörige leisten Tag für Tag Großartiges. Gleichzeitig tauchen im Pflegealltag immer wieder Fragen auf: Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung? Welche Entlastungsangebote gibt es? Wie lässt sich die Pflege zuhause noch besser organisieren?
Genau hier setzt die Pflegeberatung an. Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist für viele Pflegegeldempfänger verpflichtend und dient vor allem dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.
Bei Hauskrankenpflege Reichmann erfolgt die Beratung persönlich, verständlich und direkt bei Ihnen zuhause in Gera.
Wer muss den Beratungseinsatz wahrnehmen?
- Pflegegrad 1: freiwillig, aber empfehlenswert
- Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr verpflichtend
Wer die vorgeschriebenen Beratungstermine nicht wahrnimmt, riskiert Kürzungen beim Pflegegeld.
Diese Themen können besprochen werden
Während des Beratungseinsatzes nehmen wir uns Zeit für Ihre individuelle Situation. Mögliche Themen sind unter anderem:
- Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegealltag
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Entlastungsangebote für Angehörige
- Wohnraumanpassungen
- Tagespflege und weitere Betreuungsangebote
- Sturzprävention und Sicherheit zuhause
- Möglichkeiten zur Verbesserung der häuslichen Pflege
Unser Ziel ist es, Ihnen praktische Tipps zu geben und gemeinsam Lösungen zu finden, die Ihren Alltag erleichtern.
Persönliche Pflegeberatung in Gera
Seit über 30 Jahren begleitet Hauskrankenpflege Reichmann Menschen in Gera mit Erfahrung, Vertrauen und Menschlichkeit. Mit unserer Pflegeberatung möchten wir Pflegebedürftigen und Angehörigen Sicherheit geben und sie auf ihrem Weg unterstützen.
Sie benötigen einen Beratungseinsatz oder möchten sich unverbindlich informieren? Wir helfen Ihnen gerne weiter.








